66. fordert mit Nachdruck, dass die
REC die Pfeiler des afrikanischen Integrationsprozesses und der Schaffung des panafrikanischen Markt
es sein sollten und nicht nur unmittelbar mit Europa zu tun haben sollten; forder
t, dass die WPA die eigenen Wege der regionalen afrikanischen Integration nicht durchkreuzen, ...[+++] sondern als Instrumente für die Süd-Süd-Integration und den -Handel dienen sollten; fordert daher die Europäische Union auf, Afrikas eigenen Integrationsprozess zu respektieren, wie er von dem Vertrag zur Errichtung der Afrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft vom Juni 1991 (Abuja-Vertrag) festgelegt wurde, der den schrittweisen Aufbau der Afrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft vorsieht, indem die Aktivitäten der bestehenden und künftigen regionalen Wirtschaftsgemeinschaften (REC) in Afrika koordiniert, harmonisiert und schrittweise integriert werden sollten;