12. bezweifelt, dass spezif
ische Operationelle Programme für funktionale geographische Einheiten wie Gruppen von Einrichtungen einschließlich lokale Regi
onen, Meeresbecken- oder Flusslaufregionen insbesondere in Fällen fehlender politischer Gremien (auch demokratischer) mit ausreichender Verantwortun
g für die Umsetzung dieser Programme einen zusätzlichen Nutzen bringen; fordert stattdessen die intensivere Abstimmung makroregionale
...[+++]r, metropolitisch-regionaler oder naturräumlicher Strategien auf zwischenstaatlichen Ebenen und fordert eine angemessene Berücksichtigung dieser funktionalen geographischen Einheiten in den nationalen Operationellen Programmen, um die Verwendung von EU-Finanzmitteln für interregionale Entwicklungsprojekte zu erleichtern; ist der Auffassung, dass spezifische Operationelle Programme eine Umsetzungsoption in den Regionen sein sollten, in denen im Gegensatz zu nationalen und regionalen Programmen bei der subregionalen Umsetzung ein Mehrwert entsteht und von den politischen Gremien Partnerschaften für die Umsetzung gebildet wurden; fordert bei grenzüberschreitenden Programmen die Einbeziehung der grenzüberschreitenden Verbünde auf Grundlage der EVTZ-Verordnung in die Gestaltung der Operationellen Programme;