Zu berücksichtigen sind in diesen Listen auch die Bestimmungen des Vertrag
s über den Beitritt Kroatiens, dem zufolge Kroatien am 1. Juli 2013 Mitglied der Europäischen Union wird, und die Bestimmungen des Beschlusses 2012/419/EU des Europäischen Rates vom 11. Juli 2012 zur Änderung des Status von Mayotte gegenüber der Europäischen Union (3), der vorsieht, dass Mayotte ab dem 1. Januar 2014 nicht
mehr überseeisches Land und Hoheitsgebiet ist, für das die Bestimmungen des Vierten Teils des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäisc ...[+++]hen Union gelten, und stattdessen den Status eines Gebiets in äußerster Randlage im Sinne des Artikels 349 des genannten Vertrags erhält.