Da die Erfahrung gezeigt hat, daß Asyl- und Einwanderungsfragen
in der Regel keine vertrauliche Behandlung erfordern, sind die Mitgliedstaaten übereingekommen, daß sie - sofern nichts anderes beschlossen wird - künftig in die Veröffentlichung der vom Rat in diesem Bereich verabschiedeten Rechtsakte und sonstigen Schrift
stücken einwilligen werden. 8. EURODAC Was das System für den Austausch der Fingerabdrücke von Asylbewerbern auf europäischer Ebene (EURODAC) anbelangt, so stellte der Rat fest, daß seine Einführung technisch möglich is
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