(63) Um ein hinreichend hohes Maß an Schutz der menschlichen Gesundheit, insbesondere jener von schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen, sowie der Umwelt sicherzustellen, sollten Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften entsprechend dem Vorsorgeprinzip behandelt und nur dann zugelassen werden, wenn die Unternehmen, die sie verwenden, gegenüber der Bewilligungsbehörde
nachweisen, dass es keine geeigneten Alternativstoffe oder -technologien gibt, dass die Vorteile aus der Verwendung der Stoffe für die Gesellschaft die Risiken in Zusammenhang mit ihrer Verwendung übe
...[+++]rwiegen und dass die Risiken angemessen beherrscht werden.