6. betont im Sinne des Schutzes der Bürger und der Arbeitnehmer in der EU vor Dienstleistungserbringern, deren Tätigkeiten sie ernsthaft gesundheitlich schädigen, ihre Sicherheit gefährden oder ihrer Umwelt Schaden zufügen, dass zwischen den Mitgliedsa
aten möglicherweise eine erweiterte gegenseitige Unterstützung erfolgen sowie ein Informatio
nsaustausch geführt werden muss, der sich auf die jeweiligen Überprüfungen, Inspektionen und Untersuchungen in Bezug auf Dienstleistungserbringer erstreckt, die ihre Tätigkeiten gesetzeswidrig aus
...[+++]üben und auf dem jeweiligen Hoheitsgebiet ansässig sind;