Bei der Entscheidung darüber, welche Gebiete entsprechend auszu
weisen sind, sollte Gebieten, bei denen eindeutige Nachweise dafür vorliegen,
dass in ihnen hohe Konzentrationen von Fischen unterhalb der Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung sowie Laichgründe vorhanden sind, sowie Gebieten, die als biologisch-geogr
aphisch empfindlich gelten, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden ...[+++].