b) Die Einrichtung legt nicht mehr als 5 % dieser Vermögens
werte in Aktien und anderen aktienähnlichen Wertpapieren, Anleihen, Schuldverschreibungen und
anderen Geld- und Kapitalmarktinstrumenten desselben Unternehmens und nicht mehr als 10 % dieser Vermögens
werte in Aktien und anderen aktienähnlichen Wertpapieren, Anleihen, Schuldverschreibungen und
anderen Geld- und Kapitalmarktinstrumenten von Unternehmen an, die einer einzigen Unternehmensgruppe an
...[+++]gehören.