8. besteht auf strengen Auswahlkriterien für die Gewährung von Budgethilfe; beharrt darauf, dass
die Kommission von dieser Regelung in den Ländern absehen muss, in denen die Transparenz im Bereich der öf
fentlichen Finanzen nicht gewährleistet werden kann, und darauf, dass die Budgethilfe immer von Maßnahmen zur Entwicklung parlamentarischer Kontroll- und Prüfkapazitäten des empfangenden Landes und zur Verbesserung der Transparenz und des Zugangs der Öffentlichkeit zu Informationen begleitet werden muss und dass die Zivilgesellschaft
...[+++]in deren Überwachung einbezogen werden sollte;