Die Staats- und Regierungschefs haben auf ihrer Tagung im Juni 1986 vereinbart, daß der Binnenmarkt im Luftverkehr bis 1992 in Fortsetzung der Gemeinschaftsmaßnahmen zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts verwirklicht sein sollte. Mit dieser Verordnung wird zusammen mit der Richtlinie 87/601/EWG des Rates vom 14.
Dezember 1987 über Tarife im Fluglinienverkehr zwischen Mitgliedstaaten(6) sowie der Entscheidung 87/602/EWG des Rates vom 14. Dezember 1987 über die Aufteilung der Kapazitäten für die Personenbeförderung zwischen Luftfahrtunternehmen im Fluglinienverkehr zwischen Mitgliedstaaten und über den Zugang von L
...[+++]uftfahrtunternehmen zu Strecken des Fluglinienverkehrs zwischen Mitgliedstaaten(1) ein erster Schritt in diese Richtung unternommen.