Diese Anordnung, die somit dem sei
nerzeit von Achille Occhetto erklärten Verzicht nicht Rechnung trug, wurde da
mit begründet, dass hier der von Achille Occhetto am 7. Juli 2004 erklärte Verzicht auf den Einzug ins Europäische Parlament im Gegensatz zum ersten Wahlkreis (Nordwestitalien) wirkungslos geblieben sei und daher als widerruflich gelten müsse, weil er noch vor der Einleitung des Verfahrens zur Ersetzung von Antonio Di Pietro durch den Kandidaten, der auf derselben Liste im vierten Wahlkreis (Süditalien) auf ihn folgte, erfol
...[+++]gt sei.