Tabelle Die derzeitigen Rechtsvorschriften betreffend die Nutzung von Kabelfernsehnetzen für die Erbringung von Telekommunikationsdiensten lassen sich überschlägig wie folgt darstellen: Nutzung von Kabelfernsehnetzen für liberalisierte Dienste Belgien Nein Dänemark Nein Frankreich Ja (ausgenommen Sprachübermittlungsdienste) Deutschland Nein Griechenland -------* Irland Keine gesetzlichen Bestimmungen Italien -------* Luxemburg Keine gesetzlichen Bestimmungen Niederlande Begrenzte Nutzung Portugal Nein Spanien Nein Vereinigtes Königreich Ja ----- Quelle: "L'impact de l'autorisation de la fourniture de services de télécommunications liberalisés par les câblo-opérateurs", IDATE, 1994, und zusätzliche Analysen * Keine Kabelfernsehnetze vorhande
...[+++]n Tabelle 2: Mindestkapazitätsanforderungen für Dienste (annähernd) Sprache: 64 Kilobits/Sekunde ISDN: 140 Kilobits/Sekunde Bewegte Bilder (Standardqualität): 2 Megabits/Sekunde Bewegte Bilder (gehobene Qualität): 10 Megabits/Sekunde Tabelle 3 Technische Beschränkungen bei Heimanschlüssen (i) Traditionelle Kupfer-Paarleitungen: werden von den Fernmeldeorganisationen für die Verbindung zwischen Endbenutzer und lokaler Vermittlungsstelle verwendet. Bis 257 Kilobits/Sekunde: verläßlicher Dienst für alle Kunden des lokalen Netzes Je größer der Kapazitätsbedarf (über 257 Megabits hinaus) ist, desto mehr müssen Zugeständnisse hinsichtlich Fehlerquote, Verläßlichkeit und zulässiger Entfernung zwischen Endbenutzer und zentraler Vermittlung gemacht werden.