Zwar lehnt die Kommission Betriebsbeihilfen in der Landwirtschaft grundsätzlich ab, hat aber beschlossen, hinsichtlich dreier Beihilfen für die Regionen in äußerster Randlage keine Einwände zu erheben: für die französischen überseeischen Departements und die Azoren handelt es sich um eine Transportbeihilfe, die einen Teil der höheren Kosten des Seetransports für
lokale Erzeugnisse abdecken soll; für die Kanaren
betrifft die Notifizierung ein spezielles Wirtschafts- und Steuersystem, das unter anderem auch für die Landwirtschaft gilt und verschiedene Arten von Betriebsbeihilf
...[+++]en umfaßt.