4. macht jedoch nochmals darauf aufmerksam, dass die von der Kommission und der E
NSREG eingeleiteten Stresstests in ihrem Umfang begrenzt waren und in erster Linie darauf abzielten, die Belastbarkeit von Kernkraftwerken im Fall sehr schwerwiegender äußerer Ereignisse sowie die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen zu bewerten; vertritt daher die Ansicht, dass die Stresstests in erster Linie darauf abzielten, die Belastbarkeit von Kernkraftwerken im Fall schwerwiegender äußerer Ereignisse und die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen zu bewerten, und dass sie kein Ersatz für die eingehenden Sicherheitsüberprüfungen von Kernkraftwerken sein können
...[+++]oder sollen, die im Rahmen der nationalen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten durchgeführt werden und der Bewertung der nuklearen Sicherheit von Kernkraftwerken dienen; fordert die Kommission daher nachdrücklich dazu auf, die Gesamtbelastbarkeit von Kernkraftwerken (insbesondere im Hinblick auf mögliche Risse in Druckgefäßen) als eines der spezifischen Kriterien in künftige Stresstests einzubeziehen;