73. weist erneut darauf hin, dass die konsequente Anwendung der Menschenrechtsklausel, die in den Abkommen für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union, ihren Mitgliedstaaten und Drittstaaten enthalten ist, grundlegend ist; betont, dass überprüft werden muss, inwieweit Mitgliedstaaten im Namen der Bekämpfung des Terrorismus mit den Unterdrückungsapparaten zusammengearbeitet haben; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass sich die neu überarbeitete Europäische Nachbarschaftspolitik auf die Reform des Sicherheitssektors konzentrieren und insbesondere für eine klare Trennung von nachrichtendienstlichen und Strafverfolgungsfunktionen sorgen muss; fordert die HV/VP, den EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, den EAD, den Rat und die
...[+++] Kommission auf, ihre Zusammenarbeit mit dem Komitee zur Verhütung von Folter und mit anderen einschlägigen Dienststellen des Europarats bei der Planung und Umsetzung von Vorhaben zur Förderung der Terrorismusbekämpfung mit Drittländern und bei allen Dialogen mit Drittländern zum Thema Terrorismusbekämpfung auszubauen;