218. Zwar fällt der Beruf des Psychotherapeuten fast ausschließlich unter die Richtlinie 89/
48/EWG, doch trifft hier insofern eine ähnliche Situation zu, als daß die gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten unter
schiedlich sind und verhindern, daß Personen, die in bestimmten Mitgliedstaaten ausgebildet wurden, den Beruf, zu dessen Ausübung sie befugt sind, in einem anderen Mitgliedstaat ausüben, da es sich um unterschiedliche Tätigkeiten handelt (die Tätigkeiten im Bereich der
...[+++]Psychotherapie sind oftmals Ärzten und/oder Psychologen vorbehalten).