Der Bürgerbeauftragte war jedoch der Auffassung, da
ss die finanziellen Aspekte der Situation eine ungerechtfertigte Diskriminierung darstellen, weshalb er empfahl, die Kommission möge die notwendigen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass Eltern von Kindern mit spezifischen Bedürfnissen, die
aufgrund des Grades ihrer Behinderung vom Besuch der Europäischen Schule ausgeschlossen sind, nich
t dazu verpflichtet werden, sich an den Kosten ...[+++] für die Unterrichtung ihrer Kinder zu beteiligen.