9. ist besorgt über die Verzögerungen bei der Arbeit der meisten parlamentarischen Ausschüsse und der Arbeitsgruppen im Rat, die für die verschiedenen Basisrechtsakte im Rahmen des ehemaligen Kapitels A-30 und weiterer Haushaltslinien des ehemaligen Teils B des Haushaltsplans federführend sind; fordert den Rat und alle zuständigen Ausschüsse auf, ihr Möglichstes zu tun, um zu gewährleisten, dass die Basisrechtsakte spätestens in der Konzertierung am 24. November 2003 beschlossen werden können, um die Ausführung ab 1. Januar 2004 zu garantieren; fordert die Kommission auf, Übergangsmaßnahmen vorzusehen, damit Zuschüsse ab Beginn des Jahres 2004 zugewiesen werden können, wenn
die Basisrechtsakte nicht ...[+++] beschlossen werden können;