« Verstösst Artikel 33bis des Dekrets vom 23. Januar 1991 über den Schutz der Umwelt gegen die Verunreinigung durch Düngemittel gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung, indem dieser Artikel zu einer Diskriminierung führt zwischen den Landwirtschaftsbetrieben, die im Laufe des Jahres 1996 die Anzahl Tiere in ihrem Betrieb gemäss den Genehmigungen erhöht haben, und den Betrieben, die erst im Laufe des Jahres 1997 die Anzahl Tiere in ihrem Betrieb gemäss den Genehmigungen erhöht haben, angesichts der Tatsache, dass die Betriebe, die erst im Jahre 1997 die Anzahl Tiere erhöht haben, zurzeit dazu verpflichtet sind, die Anzahl Tiere zu v
erringern, weil der Begriff des Nährs ...[+++]toffstopps eingeführt wurde, und sie somit in ihrem Recht auf Rechtssicherheit und in ihrem Eigentumsrecht betroffen sind, während dies nicht der Fall ist für Betriebe, die ihre Tierzahlen im Jahre 1996 erhöhten?