Was das von der Bürgerinitiative vorgebrachte Anliegen anbelangt, dass „die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen.nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden“ dürften und dass die Wasserversorgung von der Liberalisierungsagenda auszuschließen sei, so bestätigt die K
ommission, dass die neuen Rechtsvorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe ni
cht anwendbar sind, wenn lokale Behörden beschließen, die betreffenden Dienstleistungen selbst, im Rahmen eines Joint-Venture oder durch ein verbundenes U
...[+++]nternehmen zu erbringen.[30]