Spätestens binnen zwei Monaten, nachdem die Urkunden zur Feststellung der Fusion beziehungsweise der Aufspaltung in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt bekannt gemacht worden sind, können Gläubiger jeder der an der Fusion beziehungsweise Aufspaltung beteiligten Gesellschaften, deren Schuldf
orderung vor dieser Bekanntmachung entstanden ist und noch nicht fällig ist, oder hinsichtlich deren Schuldforderung vor der Generalversammlung, die über die Fusion beziehungsweise Aufspaltung zu beschließen hat, vor Gericht oder im Wege eines Schiedsverfahrens Beschwerde eingereicht worden ist, die gegen die zu fusionierende beziehungsweise die auf
...[+++]zuspaltende Gesellschaft gerichtet ist, ungeachtet jeglicher gegenteiligen Klausel eine Sicherheit fordern.