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. betont, dass die Parlamentsferien während der Sommerpause, am Jahresende und am Ende der Wahlperiode im Kalender für die Verabschiedung delegierter Rechtsakte berücksichtigt werden müssen, um Situationen zu vermeiden, in denen das Parlament wegen einer Sitzungspause oder des Endes einer Wahlperiode sein Prüfungsrecht nicht ausüben kann; ist der Auffassung,
dass die Bestimmungen, durch die die Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte ermächtigt wird, entsprechende Klauseln enthalten sollten; betont,
dass die Regelung, wonach k
...[+++]ein delegierter Rechtsakt während der Sitzungspausen des Parlaments vorgelegt werden darf, auch für technische Regulierungsstandards gelten sollte; weist darauf hin, dass Abstimmungen im Plenum über einen Einspruch gegen einen delegierten Rechtsakt sorgfältig geplant werden sollten, da für einen Einspruch eine absolute Mehrheit erforderlich ist;