20. erinnert daran, dass
die Kommission für eine objektiv
e Folgenabschätzung systematisch alle interessierten Kreise, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, konsultieren muss; hält verbesserte Information der interessierten Kreise über die Möglichkeit der Beteiligung an den Konsultationen für ein unbedingtes Erfordernis und plädiert für eine Verlängerung d
er bislang auf acht Wochen befristeten Dauer der Konsultationen; fordert die Kommission auf, eine verständ
...[+++]liche Liste der für das Folgejahr geplanten Folgenabschätzungen vorzubereiten und zu veröffentlichen, um den interessierten Kreisen die Vorbereitung darauf zu ermöglichen;