17. unterstreicht, dass die Handelspolitik der EU den Zielen ihrer Entwicklungspolitik und ihrer Politik der Armutsbekämpfung nicht zuwiderlaufen darf, sondern sie ergänzen sollte, unterstreicht die Notwendigkeit eines spezifischen Aktionsplans zur Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele in der Region; weist ferner darauf hin, dass die Verwirklichung von sozialem Fortschritt und menschenwürdigen Arbeitsbedingungen – insbesondere durch Festlegung einer Agenda für menschenwürdige Arbeit, die spezifisch für die SEMC konzipiert wird – eine Priorität der Wirtschafts- und H
andelspartnerschaft sein sollte; unterstreicht die Notwendigk
...[+++]eit, die Aushandlung von Verhaltenskodizes mit multinationalen Unternehmen zu fördern, wobei in solche Kodizes das Ziel der Bereitstellung menschenwürdiger Beschäftigungsverhältnisse aufzunehmen ist;