Was die übrigen Begriffe betri
fft, so ist der Rat bereit, die Möglichkeit zu prüfen, dass die Länder, die sie be
reits verwenden, an diesen Begriffen festhalten, allerdings unter der ausdrücklichen Bedingung, dass diese Länder einen Auflagenkatalog mit Erzeuger-, Herstellungs- und Vermarktungsregeln, die den in der
Europäischen Union geltenden Regeln entsprechen, beachten, damit so die Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb gew
...[+++]ahrt werden und eine sachgerechte Unterrichtung der Verbraucher sichergestellt wird.