20. nimmt zwar den Beitrag zur Kenntnis, den ein längerer Verbleib im E
rwerbsleben leisten kann, ist sich aber auch bewusst, dass Ar
beitnehmer im Allgemeinen nicht bis zu dem Alter arbeiten, in dem sie Anspruch auf die volle Rente haben; nimmt die Tatsache zur Kennt
nis, dass die in am meisten belastenden Berufskategorien Beschäftigten dazu
neigen, früher als andere in Rente ...[+++]zu gehen; ist der Auffassung, dass aufgrund der demografischen Entwicklung und der Finanzierbarkeit der Altersversorgung langfristig mehr Menschen am Erwerbsleben teilnehmen müssen; betont, dass es eine der wichtigen Prioritäten zur Erreichung der Nachhaltigkeit ist, die Menschen in die Lage zu versetzen, bis zum Renteneintrittsalter ohne Diskriminierung zu arbeiten, indem angemessene beschäftigungs- und sozialwirksame Maßnahmen umgesetzt werden, wie z. B. Abschaffung von Anreizen zur Frühverrentung, Einführung finanzieller Anreize, Sicherung des lebenslangen Lernens und angemessene Gesundheitsversorgung;