Bei einer vom Arbeitnehmer notifizierten Kündigung unter den in § 1 vorgesehenen Bedingungen sind folgende Kündigungsfristen einzuhalten: -
eine Woche für Arbeitnehmer mit
einem Dienstalter von weniger als drei Monaten, - zwei Wochen für Arbeitnehmer mit
einem Dienstalter zwischen drei Monaten und weniger als fünf Jahren, - drei Wochen für Arbeitnehmer mit
einem Dienstalter zwischen fünf Jahren und weniger als zehn Jahren, - vier Wochen für Arbeitnehmer mit
einem Dienstalter zwischen zehn Jahren und weniger als fünfzehn Jahren, - sech
...[+++]s Wochen für Arbeitnehmer mit einem Dienstalter zwischen fünfzehn Jahren und weniger als zwanzig Jahren, - acht Wochen für Arbeitnehmer mit einem Dienstalter von mindestens zwanzig Jahren ».