Die Regelungsunterschiede zwischen einer
Lehrkraft, die das Beförderungsamt als Inspektor vorläufig ausübt, und einer Person, die ein zeitweiliges Amt ausübt, das einer endgültigen Ernennung gleichgestellt wird, insbesondere ein Mandat als Di
rektor-Vorsitzender oder als Kategoriedirektor einer Hochschule, rechtfertigen es, dass ihre Pensionen auf einer unterschiedlichen Grundlage berechnet werden, insbesondere hinsichtlich d
er Berücksichtigung eines Gehaltszu ...[+++]schlags.