Im Rahmen der Freizügigkeit konzentriert sich der Bericht auf die Entsendung von Arbeitnehmern unter drei möglichen Umständen: erstens, die E
ntsendung im Rahmen eines Vertrags, der zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem Dienstleistungsempfänger geschlossen wurde, zweitens, die Entsendung von Arbeitnehmern in
eine Niederlassung oder ein Zeigunternehmen der Unternehmensgruppe und drittens die Entsendung von Arbeitnehmern durch Leiharbeitsfirmen, bei der die Arbeitnehmer
einem verwendenden Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, das in
einem andere
...[+++]n Mitgliedstaat tätig ist als dem, in dem das zur Verfügung stellende Unternehmen niedergelassen ist.