5. ist der Auffassung, dass eine angemessene Analyse der Sicherheitsbedrohungen, gegen die vorgegangen werden muss, eine grundlegende Voraussetzung für eine wirksame Strategie der inneren Sicherheit ist; erinnert die Kommission an ihre Zusage, eine sektorenübergreifende Übersicht über die natürlichen Gefahren oder die (vorsätzlich oder unbeabsichtigt) von Menschen verursachten Bedroh
ungen für die EU zu erstellen; erinnert den Europäischen Rat an seine in Artikel 222 AEUV niedergelegte vertragliche Verpflichtung, regelmäßig eine Einschätzung der Bedrohungen in der EU vorzunehmen, und fordert die Kommission auf, konkrete Vorschläge dazu
...[+++]vorzulegen, wie die oben genannten Verpflichtungen am besten umgesetzt werden können, wobei die derzeit vereinzelten und eng gefassten Gefahrenanalysen und Risikoabschätzungen auf der Ebene der EU und auf nationaler Ebene vereint werden müssen;