23. vertritt die Auffassung, dass unbegleitete Kinder besonders schutzbedürftig sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, seine Entschließung vom 12. September 2013 zur Lage unbegleiteter Minde
rjähriger in der EU umzusetzen; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Paket des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vollständig umzusetzen, um die Lebensumstände von unbegleiteten Minderjährigen in der EU zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit in der gesamten EU minderjährige Migranten nicht mehr inhaftiert werden; begrüßt das Urteil des Gerichtshofes
in der Rechtssache ...[+++]C-648/11 MA, BT und DA gegen Secretary of State for the Home Department , in dem festgestellt wird, dass der Mitgliedstaat, der für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, den ein Minderjähriger ohne Begleitung in mehr als einem Mitgliedstaat gestellt hat, der Mitgliedstaat ist, in dem der Minderjährige sich aufhält, nachdem er dort einen Antrag gestellt hat; erinnert daran, dass ein unbegleiteter Minderjähriger vor allem ein potenziell gefährdetes Kind ist, und dass daher der Schutz von Kindern, und nicht etwa der Aspekt der Einwanderungspolitik, bei allen diese Kinder betreffenden Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union an erster Stelle stehen sollte, so dass der Grundsatz des Kindeswohls gewahrt wird;