M. unter Hinweis darauf, dass im Völkerrecht d
ie persönlichen und kollektiven Rechte der Frauen zwa
r formal festgelegt sind, viele Staaten des südlichen Mittelmeerraums jedoch diverse Ausnahmen bei diesen Gesetzen eingeführt haben, sodass ihre Anwendung zum großen Teil rechtlich unmöglich wird, wobei sich auf der anderen Seite in den
Fällen, wo wichtige internationale Verträge ...[+++]ohne Ausnahmen unterzeichnet und ratifiziert worden sind, ihre Anwendung wegen unzureichender Mechanismen, traditioneller oder religiöser Klischees schwierig gestaltet und selten positive Maßnahmen zum Schutz der Rechte der Frau und zu ihrer Einbeziehung in das sozioökonomische Leben getroffen werden,