3. betont,
dass der Ansatz der Kommission in Bezug auf Naturkatastrophen und durch Menschenhand verursachte Katastrophen in der Europäischen Union oder in Drittländern ihrer Mitteilung über den europäischen Klimawandel (KOM(2008)0030 ) und ihrem Vorschlag über die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen im Hinblick auf die Erfüllung der von der Gemeinschaft eingegangenen Verpflichtungen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2020 in jeder Hinsicht entsprechen und mit diesen Dokumenten übereinstimmen sollte; betont ferner, dass dem Klimawandel bei der zunehmenden Häufigkeit und Schwere von Nat
...[+++]urkatastrophen eine Schlüsselrolle zukommt und dass die Umweltpolitik sowie Rechtsvorschriften zum Klimawandel zentrale Pfeiler der Reaktionsfähigkeit der Union im Katastrophenfall sein müssen, um weitere Schäden für Mensch, Infrastrukturen und Umwelt abzuwehren;