Unter Hervorhebung dessen, dass sich die EU vom Grundsatz der Allgemeingültigkeit, Unteilbarkeit, wechselseitigen Abhängigk
eit und Verknüpfung aller Menschenrechte leiten lässt, werden die EU und ihre Mitgl
iedstaaten den interkulturellen Dialog, die interkulturelle Zusammenarbeit und die kulturelle Vielfalt vorantreiben, das kulturelle Erbe schützen, die Kultur- und Kreativwirtschaft fördern und kulturpolitische Maßnahmen unterstützen, sofern diese zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung beitragen, und dabei den lokalen Beso
...[+++]nderheiten Rechnung tragen.