5. weist darauf hin, dass eine Unterscheidung getroffen werden sollte zwischen der Überprüfung bestimmter Programme innerhalb des geltenden MFR auf der Grundlage der im Zeitraum von 2010-2011 vorzunehmenden Halbzeitbewertung der Rechtsvorschriften, den bestehenden Herausforderungen infolge der unzulänglichen Finanzierung von Rubrik 4 un
d Rubrik 1a und den neuen Herausforderungen wie Energieversorgung, Klimawandel, Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht, Bekämpfung der organisierten grenzüberschreitenden Kriminalität, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie sonstigen Politikbereichen, die die neuen, im Vertrag vo
...[+++]n Lissabon vorgesehenen Zuständigkeiten und die Vorbereitung des neuen MFR betreffen; betont, dass eine Verlängerung des derzeitigen MFR eine ehrgeizige Halbzeitüberprüfung zu einer noch notwendigeren Vorbedingung macht;