25. ist außerdem besorgt darüber, dass die durchschn
ittliche Zeitspanne zwischen dem Auftreten einer Unregelmäßigkeit, ihrer Aufdeckung und schließlich ihrer Meldung an die Kommission im Agrarsektor 6,3 Jahre und in anderen Wirtschaftszweigen 2,75 Jahre
beträgt; erinnert daran, dass weitere Verfahren (Einziehungsanordnungen, Ermittlungen des OLAF usw.) ausgelöst werden, nachdem eine Unregelmäßigkeit aufgedeckt wurde; fordert, dass die Kommission für jeden Politikbereich die durchschnittliche, die geringste und die höchste Lebensdaue
...[+++]r einer im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung aufgedeckten Unregelmäßigkeit bestimmt;