Dit beginsel is ook vervat in artikel 20 van de dienstenrichtlijn, Richtlijn 2006/123/EG (die de lidstaten vóór 28 december 2009 in nationale wetgeving moeten hebben omgezet).
Dies ohne Auflage von Beschränkungen, es sei denn, sie können durch übergeordnete Gründe eines allgemeinen Interesses wie die Sicherheit oder öffentliche Ordnung gerechtfertigt werden, und sie sind angemessen. Dieser Grundsatz ist auch in Artikel 20 der Richtlinie 2006/123/EG ( ) über Dienstleistungen im Binnenmarkt verankert (die durch die Mitgliedstaaten bis zum 28. Dezember 2009 umgesetzt werden muss), und laut der die Mitgliedstaaten gewährleisten müssen,