Es sind ebenfalls besondere Bedingungen vorgesehen für die Personen, deren Ruhestandspension zwischen dem 1.
Januar und dem 31. Dezember 2016 beginnt: Diejen
igen, die mindestens 40 Dienstjahre nachweisen können, können mit 62 Jahren
in Pension gehen; diejenigen, die 41 Dienstjahre nachweisen können, können mit 61 Jahren in Pension gehen, un
d diejenigen mit 42 Dienstjahren ...[+++] können mit 60 Jahren in Pension gehen.