7. weist auf die große Variationsbreite auf dem Markt für drahtlose Kommunikation und bei den Lizenzregelungen in der Europäischen Union sowie auf die Bedeutung der erfolgreichen künftigen Weiterentwicklung dieses Sektors für die globale Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union hin; ist der Auffassung, daß ein einheitlicher Ansatz bei der Lizenzvergabe nützlich wäre, wobei das Ziel ein besseres Funktionieren des Marktes und eine bessere Verfügbarkeit der Frequenzen sein sollte; bedauert, daß die Kommission in den Bericht keinerlei Zahlen oder Gebühren für die Nutzung von Funkfrequenzen einbezogen hat; erinnert daran, daß die Gebühren für Lizenzen und Genehmigungen lediglich gerechtfertigte und relevant
e Verwaltungs ...[+++]kosten abdecken sollten, daß für die Nutzung des Funkfrequenzspektrums nur solche Gebühren erhoben werden, die notwendig sind, um die Kosten der Funkfrequenzverwaltung abzudecken; ist der Auffassung, daß Reinvestitionen der Lizenzeinnahmen in die Frequenzverwaltung in Erwägung gezogen werden sollten; Funkfrequenzen sollten nur unter besonderen Umständen versteigert werden, da dies sich negativ auf die Gebühren für den Verbraucher und die Verbreitung und Entwicklung der Kommunikationsdienste auswirkt;