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34) Damit die Mitgliedstaaten ihre Attraktivität als Studienort steigern, zumal die Mitgliedstaaten in Zukunft mehr hoch qualifizierte Arbeitskräfte brauchen werden, sollte e
s in ihrem Ermessen liegen, Studenten, die in der Union ihr Studium abschließen, zu erlauben, mindestens s
echs oder höchstens zwölf Monate nach Ende der Gültigkeit des ursprünglichen Aufenthaltstitels in ihrem Hoheitsgebiet
zu bleiben, um dort ...[+++]eine Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen.