Die Hauptänderung besteht darin, daß der Rat die Befugnis behält, endg
ültige Antidumping- oder Ausgleichszölle einzuführen, darüber jedoch jetzt mit einfacher Mehrheit der Mitgliedstaaten und nicht mehr mit qualifizierter Mehrheit beschließt (iii) Die Zustimmung des Rates bedeutet, daß jetzt für alle handelspolitischen Instrumente der Union verbindliche Fristen und eine größere Verfahrenstransparenz gelten. Diese Fristen werden die Rechtssicherheit für alle Wirtschaftsbeteiligten erheblich verbessern und dadurch eine unnötige Marktzerrüttung ausschalten. Der Rat ist sich jedoch der Tatsache vollauf bewußt, daß dieses neue Konzept zusätzl
...[+++]iche Mittel erfordert, ohne die es nicht durchgeführt werden kann. Die Kommission hat bereits ihre Vorschläge für zusätzliche Mittel vorgelegt, und in den Schlußfolgerungen der Ratstagung vom 15. Dezember 1993 wurde erklärt, daß der Rat diese Notwendigkeit anerkannte und die Haushaltsbehörde aufforderte, die Vorschläge der Kommission positiv zu prüfen (iv) Ein zusätzlicher, jedoch in praktischer Hinsicht wichtiger Punkt ist der, daß mit diesen neuen einheitlichen Vorschriften die Einfuhrförmlichkeiten für die Händler und Einführer der EU vereinfacht werden.