35. weist darauf hin, dass der Verkehr der zweitgrößte Verursacher von Treibhausgasemissionen ist, und fordert nachdrücklich, dass zur Senkung der verkehrsbedingten Emissionen eine Reihe von Maßnahmen getroffen wird; weist erneut darauf hin, dass die Vertragsparteien des UNFCCC tätig werden müssen, wenn die Emissionen des internationalen Flug- bzw. Schiffsverkehrs wirklich mit der gebotenen Strenge und Dringlichkeit geregelt und begrenzt werden sollen; fordert alle Vertragsparteien auf, im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) einen allgemeinen politischen Rahmen zu erarbeiten, der wi
rksame Lösungsmöglichkeiten um ...[+++]fasst, und noch vor Ablauf des Jahres 2016 mit entsprechenden Maßnahmen geeignete Zielvorgaben einzuführen, damit die angesichts der angestrebten Begrenzung auf unter 2 °C notwendigen Emissionssenkungen erreicht werden;