Aus den Vorarbeiten geht hervor, dass der Gesetzgeber eine Reform jener Texte vornehmen wollte, die durch den Gerichtshof dies
bezüglich bemängelt worden waren, und der soziologischen Entwicklung Rechnung tragen wollte, indem er die Abstammung innerhalb und außerhalb der Ehe annäherte: « Durch das Gesetz von 1987 wurden praktisch alle Unterschiede hinsichtlich der Ausw
irkungen beseitigt, doch es wurde ein Mechanismus der Vaterschaftsvermutung des Ehemanns beibehalten, der zu schockierenden Folgen für die Feststellu
...[+++]ng der Abstammung führt.