18. stellt mit Bedauern fest, dass einerseits besonders viele, nämlich fünf Mitgliedstaaten die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG nicht umgesetzt haben, obwohl sie die entsprechenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen mussten, um der Richtlinie
bis spätestens 31. Dezember 1992 nachzukommen, und andererseit
s die Umsetzung der Richtlinien zur Anpassung des bestehenden Rechtsbestands im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz nur schleppend vorangeht; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten zu einer rascheren Umse
...[+++]tzung dieser Richtlinien zu drängen und mehr Personal für diesen Politikbereich bereitzustellen, um eine systematische Überprüfung der Umsetzungsmaßnahmen zu gewährleisten;