9. begrüßt, dass das Abkommen auch dem Grundsatz Geltung verschafft, dass der Zugang zum Bildungs- und A
usbildungssystem in Bosnien und Herzegowina ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft oder der Religion gegeben sein muss; vertritt die Auffassung, dass ernst
hafte Anstrengungen unternommen werden müssen, um die segregationistischen Strukturen zu überwinden, von denen das Land derzeit geprägt ist; vertritt die Ansicht, dass Bildung und gegenseitiges Verständnis, das durch ein Zusammenleben schon von kl
...[+++]ein auf gewonnen wird, entscheidende Faktoren des Aussöhnungsprozesses sind;