Nach Ansicht des Rechtsausschusses wäre es gut, wenn die Ko
mmission bestätigt, dass die neue Konzeption, die in der erwähnten Mitteilung
dargelegt wird, in allen Fällen angewendet wird, in denen bereits Mahnschreiben und mit Gründen versehene Stellungnahm
en nach Artikel 228 ergangen sind, sowie in allen Fällen, in denen gegenwärtig ein Verfahren nach Artikel 226 anhängig ist (falls keine Klärung vor Anrufung des Gerichtshofes erfol
...[+++]gt).