Daher hat die Kommission beschlossen, das von ihr nach Artik
el 93 Absatz 2 EGWV eingeleitete Verfahren zu erweitern, um die zusätzliche Beihilfe in Höhe von 11 Mrd. DM, die mit dem von DOW unterzeichneten Privatisierungsvertrag verbunden ist,
zu erfassen. 3. Im Dezember 1994 verzichtete die THA auf ihre Geldforderungen au
fgrund von Darlehen gegen Besserungsschein (Vereinbarung zur Rückzahlung der erlassenen Schulden mit künftigen G
...[+++]ewinnen) unter der Voraussetzung, daß der Nennbetrag als Kapitalreserve für Buna und SOW eingestellt würde, und führte den Unternehmen gleichzeitig Kapital zu, da sie sonst hätten Konkurs anmelden müssen.