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Mitgliedstaaten, in deren Hoheitsgebiet sich ein Unternehmen oder eine Person befindet, bei dem bzw. bei der aus eindeutigen Gründen davon ausgegangen werden kann, dass sie für eine offenkundige Nichteinhaltung dieser Richtlinie im Sinne von Absatz 3 verantwortlich ist
oder davon Kenntnis hat, müssen mit Mitgliedstaaten
oder anderen Vertragsparteien des STCW-Übereinkommens zusammenarbeiten, die ihnen gegenüber die Absicht bekunden, ein Verfahren unter ihrer Gerichtsbar
...[+++]keit einzuleiten.