8. verweist darauf, dass sich die Zollkontrollen auf eine Risikoanalyse unter Verwendung unter anderem von automatisierten Datenverarbeitungsmethoden stützen sollten, und weist darauf hin, dass nach Ansicht des Europäischen Rechnungshofs nur automatisierte Risikoprofile, die in die Verarbeitung der Zollanmeldungen integriert sind, einen hinreichenden Schutz der finanziellen und handelspolitischen Interessen der EU gewährleisten können; bedauert, dass nur sehr wenige Mitgliedstaaten über automatisierte Risikoprofile für TEM- und handelspolitische Aspekte verfügen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die erforderlichen Abhilfemaßna
...[+++]hmen zu ergreifen;