55. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Vorschlag der Kommission, eine allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch einzuführen, zügig umzusetzen, dam
it es eine Handhabe gegen aggressive Steuerplanung gibt, und in ihren Doppelbesteuerungsabkommen eine Klausel vorzusehen, mit der Fälle einer doppelt
en Nichtbesteuerung verhindert werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, Steuervergünstigungen, die auf künstlichen Vereinbarungen beruhen oder jeglicher wirtschaftlichen Substanz entbehren, nicht zu berücksichtigen; schlägt vor,
...[+++]mit der Erarbeitung eines Standardwerks für die Mitgliedstaaten zu beginnen, das Regeln zur Vermeidung der Doppelbesteuerung enthält;